EU-Vertrag
bedeute das Ende der
Demokratie
Schon
jetzt wird der größte Teil der deutschen Innenpolitik (60-70 Prozent)
in Brüssel gemacht, die meisten der neuen Gesetze basieren auf Vorlagen
aus Brüssel. Leider hat der Wähler kaum Einfluss darauf. Die
Gesetzgebung ist eines der vielen Fälle, wo die
Gewaltenteilung
in der EU aufgehogen wird und somit eine weitere Grundlage der
Demokratie über Bord geworfen wird. Und das Ändert sich auch nicht
mit dem Vertrag von Lissabon, im Gegenteil.
Gewaltenteilung
In
den letzten Wochen konnte man sehr gut verfolgen, wofür man das
Bundesverfassungsgericht braucht, nämlich als Kontrollinstanz
über die Reigerung, um dafür zu sorgen, dass die Regierung
das
Grundgesetz einhält.
Eines der wesentlichen Merkmale
einer Demokratie ist die Gewaltenteilung, in dem Fall,
die Unabhängigkeit der Judikative. Wäre ja nicht besonders Sinnvoll,
wenn die Regierung die Richter am Bundesverfassungsgericht ernennen,
zumindest nicht aus Sicht der Bürger. Das passiert aber beim
Europäischen Gerichtshof, die Regierungen ernennen die Richter. Diese
werden auch nur auf 6 Jahre ernannt. Wer danach nochmal ernannt werden
will, sollte es sich mit den Reigerungen nicht verderben.
In
Deutschland ist die Wahl der Richter Sache des Bundestages und des
Bundesrates, die Regierung hat damit also direkt nichts zu tun.
Außerdem werden die Richter auf 12 Jahre ernannt und können nicht
wiedergewählt werden. Damit ist eine gewisse Unabhängigkeit
gewährleistet.
In
Österreich werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes von
Bundesrat, Nationalrat und Bundesregierung vorgeschlagen. Die
Mitglieder sind bis zur Rente ernannt und können nur vom
Verfassungsgerichthof selbst abgesetzt werden.
Weiteres
Beispiel für die Aufhebung der Gewaltenteilung unter dem Punkt
Gesetzgebung.
Parlamentarische
Demokratie
Eines
der großen Argumente der EU-Vertrag-Befürwörter ist, dass die
Kompetenzen des Europäischen Parlaments massiv ausgeweitet werden und
somit die EU demokratischer wird. Das stimmt sogar. Es wird nur
verschwiegen, dass das Parlament bisher gar nichts zu sagen
hatte
und die Verbesserung nur relativ ist. Nur ist das Europäische
Parlament deswegen noch lange kein wirkliches Parlament
und die
EU noch lange keine Demokratie. Die
parlamentarische Demokratie, wie sie in Deutschland verstanden wird,
wird durch den EU-Vertrag abgeschaft, das Europäische Parlament
ist kein Parlament.
- Egalität
der Wahl wird
nicht mehr gewährleistet. Die Stimme jedes Bürgers muß, in Deutschland,
in gwisssen Grenzen, gleiches Gewicht haben. Das tifft auf das
Europäische Parlament nicht zu, bis zum tausendfachen unterscheidet
sich die Gewichtung der Stimmen.
- Das
Europäische Parlament hat kein Initiativrecht, d.h. das Recht einen
Gesetzesentwurf einzubringen. Gewaltenteilung ist aber Voraussetzung
für eine parlamentarische Demokratie.
- In
einer Demokratie soll das Parlament die Regierung kotrollieren. Dazu
hat das Europäische Parlament gar nicht die Möglichkeiten.
Fazit:
Wenn man sich anschaut, was als die Merkmale einer Demokratie angesehen
werden, kann keiner ernsthaft behaupten, was wir mit dem EU-Vertrag
bekommen, wäre eine Demokratie.
Brüssel/Lobbyismus
Brüssel
ist weit weg, das haben auch Lobbyisten erkannt und sich in Brüssel
breit gemacht; unzählige Organisationen kämpfen dort um Einfluß. Da
kann man
als Bürger nur hoffen, dass man auch ohne Lobbyorganisation nicht
vergessen wird.
Fazit eines Artikels von
Deutschlandfunk:
"Für die Menschen, die hier in Brüssel
sind, gibt es keine Geheimnisse. Aber sie müssen zum eingeweihten Kreis
gehören. Und das sind nur wenige. Dazu gehören zum Beispiel auch die
Journalisten. Was in Brüssel passiert, ist sehr sichtbar für
diejenigen, die hier sind. Aber es gibt eben eine Mauer zwischen
Brüssel und der übrigen Welt. Und da haben wir ein echtes Problem." mehr...
Krieg/Aufrüstung
Können
wir uns überhaupt noch weigern bei Kriegseinsätzen mitzumachen? Im
Irakkrieg hat das noch geklappt, wie sieht das in Zukunft aus?
Jens-Peter
Bonde (langjähriger Europaabgeordneter) in einem Interview: "Sie [die
Solidaritätsklausel im Vertrag von Lissabon] verwandelt die EU in ein
Militärbündnis, wie es
Kommissionspräsident Barroso sehr klar gesagt hat. Es ist eine
Solidaritätsklausel wie in der NATO oder der Westeuropäischen Union.
Wenn ein
Land angegriffen wird, haben wir eine gemeinsame Verteidigung. So
interpretieren es die meisten. Einige sagen zwar, es sei kein
Automatismus wie
in der Westeuropäischen Union und richte sich nur gegen den Terror.
Aber das
kann man sehr weit auslegen. Und das Verständnis von Barroso und seinem
Team,
und das Verständnis beispielsweise von Duff, dem Sprecher der
Liberalen, der
ein Buch über den Lissabon-Vertrag geschrieben hat -, ihr gemeinsames
Verständnis lautet, daß dies ein wirkliches Verteidigungsbündnis ist,
in das
wir durch den Lissabon-Vertrag eintreten."
"Aber
darüber hinaus
erhält die EU rechtlich die Möglichkeit, Kriege zu erklären und in
Kriege
einzutreten, ohne die Entscheidung der Vereinten Nationen abzuwarten.
Ich halte
das für den schwerwiegendsten Teil des Lissabon-Vertrages."
Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik - jedes Land
verpflichtet sich zur milliardenschweren Aufrüstung und Teilnahme an
den Kriegseinsätzen der NATO und EU.
Siehe
Art. 27 Abs. 3 und Abs. 7, sowie Art. 28 Abs. 2
Eine entsprechende
EU-Streitmacht mit 150 000 Mann ist auch schon in Arbeit.
EU-NATO
EU-NATO-Erklärung
zur ESVP vom
16. Dezember 2002:
In der
wird eine "strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO
für das Krisenmanagement, die auf gemeinsamen Werten, der Unteilbarkeit
unserer Sicherheit und der Entschlossenheit, sich den
Herausforderungen
des neuen Jahrhunderts zu stellen", vereinbart.
Im
Vertrag von Lissabon steht folgendes:
"(7)
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer
Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der
Charta der Vereinten Nationen.
...
Die
Verpflichtungen und
die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im
Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen
Verpflichtungen,die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das
Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren
Verwirklichung ist."
Die
EU wird also mit dem Vertrag von Lissabon ganz ausdrücklich, auch ein
militärisches Verteidigungsbündnis.
Einstimmigkeitsprinzip fällt
Das
Einstimmigkeitsprinzip innerhalb der EU wird weitgehend aufgegeben.
Fortan sollen Mehrheitsentscheidungen ausschlaggebend sein. Das heißt,
Staaten können in wesentlichen Fragen nicht mehr mit einen Veto ihre
Interessen verteidigen. Man denke nur an die Debatte "Altes Europa"
gegen "Neues Europa", als
es um die Frage der Kriegsbeteiligung im Irak ging.
Man kann sich viele
Situationen vorstellen, wo so eine Mehrheitsentscheidung über Krieg und
Frieden enscheidet und
in dem Fall Druck auf die Bundesregierung oder Wahlen gar keine Rolle
mehr spielen, weil die Mehrheiten woanders gemacht werden.
Sprache
Schon
jetzt gibt es Streit darüber, dass wichtige Dokumente nicht ins
Deutsche übersetzt werden. Laut einem Bericht im Spiegel weigert sich
die EU-Kommision sogar. Wie soll da eine Demokratie funktionieren? Es
kann doch nicht sein, dass man nur an der Demokratie teilnehmen kann,
wenn man Englisch oder Französisch spricht. Es gibt 23 Arbeits- und
Amtssprachen innnerhalb der EU, wenn schon viele
Dokumente
nicht ins
Deutsche übersetzt werden, kann man sich vorstellen, wie wenig Bürger
in kleineren Länder überhaupt verfolgen können, was in Brüssel passiert.
Gesetzgebung
Bei
der Gesetzgebung der Europäischen Union muss man zwischen der
Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt
und der Richtlinie, die inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden
muss, unterscheiden. Man spricht deshalb nicht von Gesetzen.
In
einer Demokratie sind Legislative und Exekutive getrennt. Die Regierung
kann nicht einfach Gesetze erlassen, sondern das Parlament spielt die
entscheidende Rolle. Was sind die Unterschiede zwischen der
Gesetzgebung in Deutschland und der EU?
Initiativrecht:
In
Deutschland können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen
Gesetzesentwurf einbringen.
In der EU hat dieses
Recht nur die EU-Kommission, die Exekutive also.
Gesetzgebungsverfahren:
In Deutschland spielt der Bundestag die entscheidende Rolle
beim
Weg vom Gesetzesentwurf zum Gesetz. Mitbeteiligt ist der Bundesrat und
am Ende auch der Bundespräsident. Die Regierung ist meist nur
am
Rande beteiligt.
Entscheidender
Akteur bei der EU ist die Europäische
Kommission, das Parlament hat nur ein begrenztes Mitspracherecht,
beschränkt auf meist unwichtige Themen.
In
Brüssel werden also Exekutive und Legislative weitgehend
zusammengelegt. George Bush täumt von diesen Möglichkeiten,
er
versucht dasselbe mit seinen Executive Orders, um den
Kongress bei der Gesetzgebung zu umgehen.
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